Gas-Innenleitungen – Verantwortlich ist der Betreiber

Die Leitungsführung hinter der Hauptsperreinrichtung fällt ebenso wie Gasversorgung, Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlagen in den Aufgabenbereich des Betreibers. Der ist für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb zuständig und muss dazu verschiedene Punkte beachten.

Schutz vor Beschädigungen und stabile Halterung

Damit es an den Leitungen nicht zu Beschädigungen mechanischer, chemischer oder thermischer Art kommt, sind diese mit geeigneten Maßnahmen zu schützen. Ebenfalls wichtig: Die Rohrhalterungen müssen auf Dauer stabil und ohne Mängel erhalten werden. Werden freiverlegte Innenleitungen nachträglich verkleidet, müssen etwaige Hohlräume ausreichend be- und entlüftet werden. Leitungsöffnungen müssen nach Vorschrift verwahrt werden, eine geschlossene Absperreinrichtung ist dazu nicht ausreichend.

Reibungsloser Betrieb durch Prüfung und fachgerechte Verlegung

Eine Nutzungsänderung von Räumen kann auch Auswirkungen auf vorhandene Leitungsanlagen haben. Wenn dies der Fall ist, muss das Versorgungsinstallationsunternehmen oder der Netzbetreiber prüfen, ob diese Auswirkungen Maßnahmen erfordern. Darüber hinaus muss auch der Verlauf verdeckter Leitungen bekannt sein um bei Gasgeruch oder anderen Unregelmäßigkeiten schnell und effektiv eingreifen zu können. Ob offen oder verdeckt – die Gasleitungen müssen fachgerecht verlegt sein:

  • Gasschlauchleitungen müssen knick-, spannungs- und verdrehfrei sein.
  • Geräteanschlußarmaturen und die Leitungen selbst dürfen keiner übermäßigen Erwärmung ausgesetzt sein.
  • Die Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig sein und jederzeit bedient werden können.

Regelmäßige Kontrolle!

Einmal jährlich muss kontrolliert werden, ob die Leitungsanlage intakt ist. Das geschieht in erster Linie durch eine Sichtkontrolle, tritt Gasgeruch auf, ist sofortiges Handeln nötig. Außerdem muss alle 12 Jahre die Gebrauchsfähigkeit geprüft und protokolliert werden, um Versicherungen und Versorgern die Ordnungsmäßigkeit darzulegen.

Die Regelungen rund um die Gasleitungsanlage sind im TRGI, dem Technischen Regelwerk für Gasinstallationen festgeschrieben. Dort ist auch vorgeschrieben, dass der Gebäudeeigentümer als Betreiber für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich ist. Während die Gebrauchs- und Dichtigkeitsprüfung zwingend von einem Fachmann durchgeführt werden muss, kann die jährliche Sichtprüfung auch der Betreiber selbst übernehmen. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine ausführliche Dokumentation, um sich im Fall eines Schadens haftungsrechtlich abzusichern.

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